Social Bookmarks:
Ich versteh das Problem nicht so ganz.
Wenn du als Lebenspartnerin eingetragen währest, dann hättest du jetzt Anspruch auf die KV.
Was soll denn da das problem sein?
Dein freiberufliches Einkommen würde in eure gemeinsame EKST eingerechnet - bei der Höhe wahrscheinlich eh ohne Berücksichtigung.
aber ihr könntet "sauber" arbeiten und euch auch entsprechende Unterstützung beantragen.
IMHO gibts dazu keine Alternative.
Ich hab auch als Existenzgründer zum zu knapsen - aber ne KV ist doch quasi ein Muß.
Gruß
Martin |