AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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hallo,
habe diesbezüglich auch ein problem:
ich habe nach dem studium ab jan. 07 als freiberufler in einem architekturbüro angefangen zu arbeiten. trotz aller akquise haben sich im vergangenen jahr nur 2 zusätzliche kleinere aufträge an land ziehen lassen.
steuertechnisch ist alles geregelt; ich gelte als selbstständiger, stelle meine rechnungen, mache brav meine umsatzsteuer-voranmeldung usw.
jetzt möchte ich jedoch ins versorgungswerk (bayern) einzahlen und muss mich dafür eben von der gesetzl. rentenversicherung befreien lassen- totale gratwanderung!
denn je nachdem, wie die rentenversicherung meinen fragebogen auswertet, gelte ich als selbstständiger (gäbe keine probleme) oder als ein sog. "arbeitnehmerähnlicher selbstständiger", da ich nur wenige auftraggeber hatte, vorrangig von einem arbeitsplatz arbeite usw.
hat jemand einen tipp für mich, wie man solche formulare am besten ausfüllen kann?
es geht ja nicht ums bescheißen, ganz im gegenteil, aber ich will der gesetzl. rentenversicherung einfach nur klarmachen, dass eben im ersten tätigkeitsjahr nicht mehr wie diese 3 auftraggeber drin waren und ich den status "selbstständig" weiterhin anstrebe!
vielleicht kann mir ja jemand aus diesem wirrwar helfen...
warum werden einem im studium nicht die wirklich wichtigen dinge beigebracht???
vielen dank schonmal... sanne |