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So dann will ich das noch mal aufdröseln.
Danke für den Hinweis, dass es einen Zusammenhang zwischen
Wärmeleitfähigkeit und U-Wert gibt.
Es geht doch hier aber um ganz was Anderes, nämlich dass Du einen Baustoff
einbauen willst für den es für diese Einbausituation keine Zulassung gibt. Du
kennst die DIN V 4108-10, daher weißt Du, dass Deine Bakelit Dämmung nur
für das Anwendungsgebiet WAP zugelassen sein wird (also WDVS). Als
Dämmung zwischen zwei Mauerschalen ist diese nicht zu verwenden, ob mit
oder ohne Luftschicht.
Bei Vakuumdämmung musst Du Dir erst gar keine Gedanken um die Anker
machen.
Mir ist aber ein Fall aus Lübeck bekannt wo ein Architekt sein eigenes Haus mit
Vakuumdämmung hinter Vormauerziegel gedämmt hat. Die Vormauerschale steht
frei vorm Haus, ohne Anker und somit so ziemlich gegen alle a.a.R.d.T.
verstoßen, die man sich für diese Einbausituation nur vorstellen kann. Das
kann man ja für sich selbst machen, aber für einen Bauherrn...
Oder sollen wir Deinen Hinweis so deuten, dass Du newbie von der
Vormauerschale abraten willst, hin zum WDVS, damit er die Bakelitdämmung
verwenden darf? |