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Schau doch erst mal in deiner Bauordnung nach. Hier in M-V steht in §61:
(1) Verfahrensfrei sind
...
10. folgende tragende und nichttragende Bauteile:
a) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,
b) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,
c) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen; |