genau, bei uns läuft das im Regelfall unter:
Zitat:
Zitat von LBO SH (4) Keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen Instandhaltungsarbeiten. |
das WDVS wird meistens als eine solche ausgelegt, sollte die Dämmung allerdings
so dick werden, dass die Abstandflächen nicht mehr eingehalten werden, bzw.
sollte die neue Verkleidung gegen die Gestaltungssatzung verstoßen oder sonst
irgendwie "extrem" sein, lohnt sich eine telefonische Voranfrage beim Bauamt.
Das hat viel mit Ermessensspielraum und Kommunikation zu tun...