Hallo,
ich plane in einem Entwurf ein Geschäfts -und Gastronomie Gebäude, das eine Baulücke schliessen soll.
Die von einander unabhängigen Nutzungen auf unterschiedlichen Geschossen, sollen mittels einer nicht notwendigen, aber Haupterschliessungs- Treppe verbunden werden (Fluchttreppe darf hinterm Gebäude geplant werden).
Es spielt evtl. eine entscheidene Rolle in der baurechtlichen "verkaufsstrategie", dass sich diese Treppe ausserhalb der eigentlichen Gebäudefassade seitlich befindet, sodass man es vielleicht als Aussenraum "verkaufen" kann.
Vorstellen kann man es sich am besten so, dass man ein zur Strasse offenes rechteckiges Gebäude hat (nur von 3 Seiten umschlossen)
und 1/4 des Rechtecks macht diesen nach vorne und oben offenen Treppenweg aus (um den Strassenraum reinzuholen) und wird durch eine "hineingezogene" Fassade von den restlichen 3/4 des Rechtecks , dem eigentlichen Geschäften getrennt.
Nun meine Frage, da es sich um eine nichtnotwendige Treppe handelt,
besteht die Möglichkeit Zwischenpodeste nach mehr als 18 Stufen anzubieten ?
Ich habe mit 18 Stufen nicht nur eine sehr geringe lichte Höhe für Geschäftsräume von 3.25m, sondern noch dazu eine Steigung von 19,45 cm.
ich möchte möglichst zwischenpodeste pro seitlich befindendem Geschoss anbieten. Für jeden Tipp, der mir hier weiterhelfen kann, was nichtnotwendige Treppen angeht oder "Aussentreppen" Regelungen oder "Ausnahme/ Abweichmöglichkeiten" der TreppenDIN bin ich sehr, sehr dankbar.