In der DIN 18065 steht:
Zitat:
6.3.2
Nach höchstens 18 Stufen soll ein Zwischenpodest angeordnet werden
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Ich habe noch in keiner BauO gesehen, dass das Pflicht ist, allerdings müssen Fluchtwege vom Brandschutzbeauftragten abgenommen werden. So lange man sich an übliche Normen hält hat man dabei dann auch keine Probleme. Wenn Du aber abweichst, liegt es in seinem Ermessen, das zu genehmigen oder auch nicht.
Ein klärendes Gespräch vorab hilft dort meist. Und wenn es um eine einläufige Treppe geht, die 20 Stufen hat, würde ich mir nicht so große Sorgen machen.