Ich recherchiere gerade die Anforderungen an innenliegende Fluchttreppenhäuser - also notwendige Treppen.
Nach meinem bisherigen Wissensstand und der Recherche hat man zwei Möglichkeiten zu Zugangssituationen zu lösen:
1.) Im Treppenhaus herrscht ein erzeugter Überdruck. Damit reicht eine Tür zum Treppenhaus, da durch den Überdruck kein Rauch eindringen kann.
2.) Das Treppenhaus wird über eine Schleuse erschlossen. Hierbei habe ich allerdings nur in der BauO NRW folgendes gefunden:
Zitat:
Auszug aus der VV BauO NRW
37.4321 Der notwendige Treppenraum darf in jedem Geschoss nur über eine Sicherheitsschleuse erreichbar sein.
Die Sicherheitsschleuse muss Wände und Decken der Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 90-A), selbstschließende Türen der Feuerwiderstandsklasse T 30 sowie einen nichtbrennbaren Fußbodenbelag erhalten. Sie muss mindestens 1,5 m breit sein; die Türen müssen mindestens 3 m voneinander entfernt sein. Die Tür zwischen notwendigem Treppenraum und Sicherheitsschleuse kann eine rauchdichte und selbstschließende Tür sein.
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Hat jemand abweichende Informationen - z.B. aus anderen Bundesländern?
Grüsse
Florian