AW: Vollgeschosse - ein einziges Chaos
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Hallo,
Die Aufstellung ist interessant. Man muss aber beachten, dass bei einem Bauantrag jeweils die Definition der Landesbauordnung benutzt werden muss, die zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes jeweils aktuell war. Die aufstellung einer solchen Liste wird dann für ganz Deutschland eine sehr umfangreiche Aufgabe........
Die alten Fassungen werden jedoch nur für B-Plan abhängige Fragen wie Vollgeschosse etc benutzt, Sicherheitsrelevante Bereiche wie Brandschutz sind natürlich der aktuellen zu entnehmen. |