Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche §4
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Hallo zusammen,
Laut §4 Punkt 4 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet.
Wann genau darf man denn mit dem Faktor 1/4 bzw. 1/2 rechnen?
Gruß
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Blume |