AW: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche §4
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Das hat mit der Aufenthaltsqualität des Freisitzes zu tun. Ein Balkon mit Fernblick und ruhiger Lage kann so höher angesetzt werden, als einer auf eine laute Straße oder mit Blick auf die Mülltonnen. Auch der Witterungsschutz spielt eine Rolle.
Die Regel ist Anrechnung zu 1/4, in Ausnahmefällen (bei besonderer Wohnqualität) 1/2. |