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Guten Tag,
Frage:
Darf eine Öffentliche oder Private Parkfläche (z.B. Gartencenter), worauf ein Ruhendes Fahrzeug steht, eine Neigung/Gefälle in die Rollrichtung haben?
Also muss das Ruhende Fahrzeug "waagerecht" stehen, oder darf es auch "schräg" stehen.(zur Rollrichtung der Reifen)
Wenn ja, wie viel % ist max. erlaubt?
Leider habe ich in der Literatur (Neufert & Co) nichts darüber finden können.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen
Thanks
Der Deniz
Geändert von Deniz (30.04.2008 um 20:48 Uhr).
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