Social Bookmarks:
Grundsätzlich muß ein Aussenstellplatz wie jede befestigte Aussenfläche ein Gefälle haben, damit die Entwässerung funktioniert und nicht durch stehendes / gefrierendes Wasser unbenutzbar wird. Ob dieses Gefälle in Längs- oder Querrichtung (oder diagonal oder sowohl längs- als auch quer) verläuft, ist zunächst für die Benutzbarkeit egal, aus gestalterischen Gründen sollte es halt zum gesamten Höhen- und Entwässerungskonzept passen. Hierfür sind je nach Oberflächen und Situation 2-3% sinnvoll, im Einzelfall evtl. auch 4%.
Bei mehr als 4% Gefälle bekommt man Probleme mit der Barrierefreiheit (z.B. Umsteigen Rollstuhl-Auto). Gerade bei Supermärkten und Gartencentern würde ich lieber auf Gefälle größer 2,5% verzichten, da einem sonst auch schnell mal der Einkaufswagen unbeobachtet wegrollen kann...
Diesbezügliche Bestimmungen aus der Garagenverordnung (Bayern) sind mir nicht bekannt.
Gruß, Matthias |