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Hochschule/AG: Architekt Beitrag
Datum: 07.05.2008
Uhrzeit: 10:01
ID: 28338 | Social Bookmarks:
Zitat:
Zitat von EnEV 2007 - Bundesgesetzblatt I Nr. 34 vom 26.7.2007 § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
(2) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der
Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat,
[...]
3. müssen ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste
Geschossdecken beheizter Räume erst im Falle eines Eigentümerwechsels, der
nach dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat, von dem neuen Eigentümer so
gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke
0,30 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. | ... |
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