Social Bookmarks:
Die BayAk lässt bei den Hochschulen mittlerweile durchklingelen, dass der Eintritt in die Kammer mit Bachelor-Abschluss wohl ab 5 Jahren Berufserfahrungen erfolgen kann... Trotz der gleichberechtigung zwischen Unis und FHs im neuen System denke ich, dass ein Wechsel von FH auf Uni (und evtl. anders herum) nicht ohne Zusatzprüfung möglich sein wird. |