Woher hast Du die 25m Fluchtlänge?
Aus Deutschland kenne ich nur 35m:
Zitat:
(§35 BauO Berlin)
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein.
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Demnach könnten zwei Fluchtwege sogar 70m weit auseinander liegen.
Ausnahme sind Stichflure, aus den man nur in eine Richtung flüchten kann. Dort sind es glaube ich 15m.
Ansonsten kann unter Umständen auch ein Bestandsschutz greifen.