Der Brandschutzatlas vielleicht:
http://www.feuertrutz.de/fileadmin/u...rosp_F0009.pdf
Da die max. 35m Fluchtweglänge nach Bauordnung die Lauflänge und nicht die Luftlinie zum Treppenhaus "meint", ist das mit den 70m Abstand so eine Sache...
Vorsicht, bei Versammlungsstätten, Hochhäusern, Räumen mit Brand und Explosionsgefahr und Industriebauten etc. gelten evtl. andere Längen.
Für NRW gibt es diese Zusammenfassung:
Rettungswegsysteme