Da ich nicht das Bundesland kenne, in dem du planst, hier ein kurzer Auszug aus der Musterbauordnung von 2002:
Zitat:
§ 47 Aufenthaltsräume
(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
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Über die Aussicht wird hier keine Aussage getroffen.
Solange es sich um einen Schlafraum für Erwachsene und nicht um ein Kinderzimmer handelt, halte ich es für möglich.