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In Plänen für chinesische Wohnungen hab ich das schon gesehen - aber nicht von deutschen geplant...
Ein Oberlicht halte ich für zulässig - letztlich ist das bei Dachgeschosswohnungen auch fast ein Oberlicht...
Ich habe auch schon einmal davon gehört, dass Kinderzimmer nicht nach Norden ausgerichtet sein dürfen. Das habe ich aber in keiner BauO mehr gesehen. Möglicherweise war das eine Auflage für den sozialen Wohnungsbau. |