Hallo,
so viel ich weiß, wird der Temperaturunterschied bei der Heizlastberechung wichtig. Ein Heizungsbauer geht dabei tatsächlich von einem Unterschied von z.B. 34K aus. (Innentemperatur 20°C, Außentemperatur 14°C). Nur so kann der Heizungsbauer garantieren, dass die geforderte Last auch im Härtefall gebracht werden kann. Ob das sinnvoll ist, sei dahin gestellt.
Das Verfahren nach der DIN EN 12831 ist hier
Ingenieurbüro Held (IBH Infos/ Leitfaden neue Heizlast).
Demnach lautet die Formel für den Wärmeverlustkoeffizient: Ht=Summe aller Flächen (Wand) x (U-Wert+ Delta U-Wärmebrücken). Daraus lässt sich dann mit Hilfe des Temperaturunterschieds Delta Theta der Transmissionswärmeverlust PhiT berechnen: PhiT=Ht*(Theta intern - theta extern).
Der Transmissionswärmeverlust wird für ALLE Wände und alle Räume berechnet. Dazu wird noch der Lüftungswärmeverlust HV addiert und schließlich erhält man die Nettoheizlast, anhand der eine Heizungsanlage ausgerichtet werden kann.
(Es fehlen hierbei allerdings Verteilungs- und Anlagenverluste und Gewinne).
@Kieler:
Ich bilanziere mein Nutzwärmebedarf (ungleich Heizlast) mit dem Energieberatungstool des IWUs. (
Energiebilanz & Beratung). Für die Klimaregion (5) in Braunschweig bei einem Altbau (Heizgrenztemperatur=15°C) berechnet dieses Tool die Heizperiodenlänge mit 319d/a. Laut Wikipedia beginnt die Heizperiode bei vorher genannter Heizgrenztemperatur frühstens am 1.Oktober/a (andere Quelle nennen den 1.9./a) und endet spätestens am 31.05./a. Das ergibt maximal 244 Tage. Erscheint der Wert von 319 Tage dann noch realistisch?
Vielen Dank für eine Einschätzung,
Gruß
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Blumenschein
Ps.: in dem genannten Tool wird die Gradtagszahl ebenfalls über die (Temperaturdifferenz einer wählbaren Innentemperatur und einer mittleren (berechneten) Außentemperatur) x der Länge der Heizperiode in d/a x 0,024.
In meinem Beispiel:
(20°-8°)*319d/a*0,024kh/d=92,0kKh/a