Danke für die Antwort.
In der NRW Bauordnung steht so ca. das gleiche drin. Dann stellt sich die Frage, ob Studenten immer ausschließlich Erwachsene sind. Nicht ausschließlich wahrscheinlich, wenn Erwachsene=21Jahre alt, aber zu einem großen Teil.
Die Faktenlage besagt dann aber wohl, die Schulordnung gilt.