AW: Praktikantin klagt gerechten Lohn ein
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Die Betonung liegt nicht in der Höhe des Gehalts, sondern in der Art der Beschäftigung: wird eindeutig ein Arbeitnehmerähnliche selbstständige Arbeit ausgeführt, ohne dass Inhalte vermittelt werden, dann steht einem der branchenübliche Lohn dafür zu. (Bsp: Praktikant soll selbstständig Artikel schreiben, Homepage programmieren oder Renderings erstellen.....)
Das trifft auf 60-80% der Praktikanten zu....... |