Social Bookmarks:
Eine Aufzugsanlage sollte z.B. einmal pro Jahr von einem Sachverständigen geprüft werden. So gibt es diverse Gewerke (Kraftbetätigte Toren, Fäkalienhebeanlage, RWA Anlage, Sprinkler etc...), für die ich die genauen Prüfzeiträume und Zuständigkeiten nicht weiß. Vielleicht kennt jemand eine gute Zusammenfassung,
dankend grüßt,
--
Blumenschein |