AW: freier architekt vs. freier architekt
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Noch ne Frage...
Ich habe mir also als Dipl. Ing. beim Finanzamt eine Steuernummer geholt und kann nun Rechnungen stellen.
Wie ist das nun wenn ich freiberuflich Arbeiten annehme bzw. ausführe, die im weitesten Sinne mit Architektur zu tun haben, sei es aus Lust auf Abwechslung, sei es aus finanzieller Not oder aus Bewegungsmangel.
z.B. Maurerarbeiten, Webdesign, 3D-Visualisierung, Messebau oder Film-Requisite!? Was schreibe ich auf die Rechnung?
Reicht Arbeiten für Projekt "Name"?
Kann ich es irgendwie nach Honorarordnung abrechnen? |