Irgendwie geht hier eine Menge durcheinander. Da schwirrt mir glatt der Kopf...
Zitat:
Zitat von arkitekt Webseiten darf auch meine Oma erstellen - sogar die privaten für Angela Merkel oder George Bush- wenn sie als selbständig Tätige beim Finanzamt als solche gemeldet ist (-->Gewerbeschein). |
1.) Den Gewerbeschein bekommt man beim Gewerbeamt. Das hat erstmal wenig mit dem Finanzamt zu tun.
2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.
Zitat:
Zitat von arkitekt Wenn ich als Jungabsolvent der Fachrichtung Architektur eine Befreiung von der Umsatzsteuer(vorabzug) beim Finanzamt erwirken möchte, um selbständig Webseiten zu erstellen, dann kann ich das mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt unter Berufung auf meine Zugehörigkeit zu den "freien Berufen". |
3.) Andersherum. Bis zu einem gewissen Umsatz gilt man als Kleingewerbe und darf keine Umsatzsteuer abführen, es sei denn man verzichtet auf die Befreiung von der Umsatzsteuer.
Man darf also erst Umsatzsteuer abführen, wenn man das mit dem Finanzamt geklärt hat!
Zitat:
Zitat von arkitekt Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung... |
4.) Eine Diskussion ist keine Rechtsberatung. Solange es ein genereller (allgemeiner) Wissensaustausch ist, gibt es nichts zu bemängeln.
Zitat:
Zitat von Kieler Es ging mir bei "dürfen oder nicht dürfen" lediglich um den Sachverhalt der
Gewerbesteuer. |
5.) Eigentlich ging es um das "Architekt sein" - sind Architekten nicht von der Gewerbesteuer befreit, so wie Ärzte und Juristen???