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Zitat von Florian
2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.
Wie rechnest Du das denn ab, wenn Du kein Mitglied eines freien Berufes bist und doch Selbständiger mit einem Umsatz von über 16k€/a
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Stoooooooop, nochmal dazu: WENN ICH EIN MITGLIED EINES FREIEN BERUFES ALSO ARCHITEKTEN-ANWÄRTERIN BIN: ich mache z.B. neben der regulären freiberuflich ausgeübten Arbeit (die ich normal über monatliche Rechnungen mit Ust. berechne) z.B. noch Webseiten, verkaufe selbstbedruckte T-Shirts übers Netz und wasweißichnochkreatives; WIE RECHNE ICH DAS AB? Kommt das unter die laufenden Rechnungsnummern? Muss ich dafür ne extra Steuernummer beantragen mit nem kreativen Firmennamen?
Wieso verdient nicht jeder einfach seine Kohle mit was er Lust hat, tritt am Ende vom Jahr x% davon an den Staat ab und gut is...