Es macht schon einen Unterschied, ob ich Webseiten mache oder mit bedruckten T-Shirts handele. Letzteres würde nämlich doch einen Gewerbeschein fordern. Ersteres nicht.
Es ist so, dass man unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze als Kleinunternehmer gilt (das ist IMHO unabhängig vom Status Gewerbetreibender oder Selbstständiger). In diesem Stadium darf man nur Brutto=Netto Rechnungen stellen. D.h. man weist auf der Rechnung keine MwSt aus und bekommt folglich auch keine rückerstattet. Hat den Vorteil, dass man günstiger anbieten kann, aber den Nachteil, dass die meisten Firmen und Büros eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt haben wollenbzw. es für die ein Durchlaufposten ist, sodass man im Vergleich zu anderen nicht mehr günstiger anbietet. Bei Privatleuten ist das natürlich anders. Die bekommen die gezahlte USt eh nicht zurück...
Aber auch als Kleinunternehmer KANN man mit USt rechnen, wenn man sich von der USt-Befreiung befreit. Klar
? Diese Befreiung gilt für mind. 5 Jahre. Und Rechnungen werden dann genauso geschrieben und abgerechnet wie bei jedem anderen Unternehmer auch. Der Vorteil besteht in erster Linie darin, dass man für alle seine Ausgaben die 7/19% vom FA zurück bekommt und ggf. leichter mit Firmen ins Geschäft kommt.
Als Selbstständiger behält man die gleiche Steuernummer wie als Angestellter (oder beantragt einfach eine, wenn man noch keine hatte). Ggf. kommt eine USt-ID-Nummer dazu. Einen Gewerbeschein brauche ich nur dann, wenn ich tatsächlich Sachwerte handele. So hat es mir jedenfalls die Dame im FA erklärt. Aber ich denke, das war stark vereinfacht. Man muss eben einem freien Beruf angehören. Probleme mit der Anerkennung der Selbstständigkeit haben IMHO vor allem Grauzonen-Bereiche wie z.B. Messehostessen. Während des Studiums haben das sicher einige von uns gemacht und viele Auftraggeber wollen auf Rechnung arbeiten lassen. Das allerdings sieht das FA ungern und erkennt den Status als Selbstständiger nicht immer an, obwohl es sich um eine Dienstleistung handelt und man ggf. mehrere Auftraggeber hat. Es liegt also im Ermessen des FA. Aber bei Berufen wie Webdesigner etc. fragt keiner nach. Und IMHO muss man da auch keine entsprechende Berufsqualifikation nachweisen. Letztlich will das FA nur eins - unsere Einkommens- und Umsatzsteuer.