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Die 3% beziehen sich nicht auf die WoFIV sondern auf die zweite Berechnungsverordnung. Merke: du kannst die Wohnfläche nach DIN 277, nach WoFIV oder nach der der II.BV ermitteln.
WoFIV
- Grundflächenberechnung nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen
- Balkone etc. 1/4 - 1/2 die Grundfläche
- Abzüge sind nicht mehr vorgesehen
- findet vor allem im geförderten Wohnungsbau und bei baulichen Änderungen anwendung
- nicht verbindlich im freien Wohnungsbau, tendenziell orientieren sich die Gerichte aber an der WoFIV
II. BV
- Wohnfläche ist die Summe aller anrechnenbaren Grundflächen der Räume
- Nicht Wohnflächen sind: Keller, Waschküchen etc
- Berechnung nach Rohbaumaßen oder lichten Maßen; bei Rohbaumaßen kürzung der Grundflächen um 3%
- Über 2m Höhe voll, Fenster und Wandnischen größer 13cm, Erker größer 0,5m²
- zwischen 1m und 2m Höhe 1/2 Grundfläche
- Gedeckte Freisitze, Balkone, Loggien, Dachgärten können zur hälfte angerechnet werden
- Abzüge bis 10% der Wohnfläche, die kann-Bestimmungen sind bindend
DIN277 sollte klar sein, denke ich.
Gruß
Fabian |