Einzelnen Beitrag anzeigen
El Mariachi
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 25.01.2006
Beiträge: 101
El Mariachi: Offline

Ort: Augsburg

El Mariachi is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 22.07.2008
Uhrzeit: 16:19
ID: 29936



VOB Mängelhaftung §13 7,1 + 2

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hi!
Gelten für die in obigen Absätzen genannten Fällen (1 = schuldhaft verursachte Mängel für Schäden aus Verletzung des Lebens, der Gesundheit,usw. ; 2 = schuldhaft verursachte Mängel aus grober Fahrlässigkeit) die in §13 Abs. 4 erwähnten Verjährungsfristen (4 Jahre)?

In Absatz 7 selbst ist von Verjährungsfristen keine Rede, weshalb ich davon ausging, dass die Haftung zeitl. unbeschränkt ist... Ist das so richtig?

Vielen Dank,
Daniel.

Mit Zitat antworten