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Hallo liebes Forum,
ich weiss nicht wo ich dazu was finden kann und stell die Frage mal in den Raum:
ich habe die Angabe, dass in einem bestimmten Gebiet nicht mehr als 600m² Verkaufsfläche zugelassen sind.
Die Verkaufsstättenverordnung sagt:
"Zur «Verkaufsfläche» zählen die Nutzflächen der üblichen Verkaufsräume. Einbauten werden dabei nicht berücksichtigt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählen zur «Verkaufsfläche» aber auch Vorräume, Windfänge, Kassenbereiche und Thekenbereiche ..."
Mal unabhängig von einem evtl. B- Plan:
Wie komme ich auf meine NGF für die gesamte Ladenfläche? Gibts da Richtwerte, wieviel % Verkehrs- und Funktionsflächen dazu gerechnet werden könnten?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Grüss sanne |