Ahoi.
Mir erschliesst sich der §6 Absatz 4 der BauOBln in der Neufassung nicht so ganz.
Zitat:
(4) 1 Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. 2 Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 3 Die Höhe von Dä-chern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe hinzu-gerechnet. 4 Anderenfalls wird die Höhe des Daches voll hinzugerechnet. 5 Die Sätze 1 bis 4 gelten für Dachaufbauten entsprechend. 6 Das sich ergebende Maß ist H.
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Bauvorhaben ist ein Berliner Altbaudach, Drempel Straßenseitig 1 Meter, Dachneigung ca. 45°. Demnach würde ich bis zum Drempel messen und dann 1/3 der Dachhöhe hinzuaddieren. So weit so gut.
Aber was ist mit einer Gaube? Satz 5 sagt nur 1-4 gelten für Dachaufbauten entsprechend. Klappe ich demnach von Oberkante Gaube einfach 0.4H um? Oder ist die Gaube dann ein Vorbau nach §6 (6) (glaube ich aber eher nicht ...)?
Zitat:
(6) 1 Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,
2. Vorbauten, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen
Anspruch nehmen und
b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten, ...
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Wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte wäre das fantastisch...
Viele Grüsse,
sbx