Schau dir mal die Verwaltungsvorschrift zur sächsische BO an (ähnliche Regelung), da ist das auf S. 10 mit einer Zeichnung erläutert.
http://www.aksachsen.org/fileadmin/I...e/vwvschsb.pdf
Dein 2. Zitat (Abs 6, Punkt 2) bezieht sich auf Balkone, Erker, Vordächer u.ä.