Zitat:
Wie ich diesen Artikel interpretiere, kennt der Abschluss der Bachelor oder des Master keine Unterscheidung der Hochschultypen mehr.
|
Es ist gemäß den Bestimmungen von Bologna sogar so, dass eine Unterscheidung zwischen Uni und FH gar
regelwidrig ist.
Der Bachelor und Master soll europaweit keine Zusätze führen, weil sie grundsätzlich gleichwertig sein müssen, egal von welcher Hochschule sie kommen. Dazu ist der Bachelor grundsätzlich ein praktisch orientierter berufsqualifizierender Abschluss, der Master ein wissenschaftlicher. Dies wurde zu Diplomzeiten bei FH und Uni bisher nur unterschieden, was aber längst nicht mehr den Tatsachen entsprach. Schon lange waren Unis oft anwendungsorientiert und FHs durchaus wissenschaftlich tätig.
Und da es für FH-Absolventen keine Möglichekit emhr gibt auf das universitäre Diplom "aufzusteigen" (rechtlich ist ein Uni-Diplom höherwertiger als ein FH-Diplom, entspricht aber ebenso nicht mehr der Realität), könnte man das ggf. zukünftig versuchen zu erklagen - wer es für notwendig hält.
Im Übrigen enthebelt es im Ketteneffekt etwas -mit Ausnahme einiger Berufszweige- gar die Relevanz der Unterscheidung von
allgemeiner Hochschulreife und
allgemeiner Fachhochschulreife.
Weil es ja keinen Unterschied im Abschluss mehr machen wird, ob man FH oder Uni besucht.
Gruß