Einzelnen Beitrag anzeigen
noone
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 25.09.2008
Uhrzeit: 18:59
ID: 30618



AW: Praktikum gemacht ... und verarscht! #12 (Permalink)
Social Bookmarks:

Vor Gericht kann man sogar jede Menge mehr erstreiten. Ein klassischer Fall von Gutem Glauben / BGB.

Präzedenzfälle gibt es mittlerweile genug. Ist ein Praktikant ohne Betrueung wie ein Arbeitnehmer "eingestellt", dann steht eine Branchenübliche Bezahlung zu. Da vorher nicht verhandelt und beauftragt wurde, muss der AG (Büro) den Branchenüblichen Preis dem AN (Praktikant) bezahlen. Er muss nämlich laut gutem Glauben davon ausgehen, dass Arbeit (hier speziell qualifiziert, da kein Lehrinhalt im Praktikum im Vordergrund gestanden hat) auch bezahlt wird.

Wie gesagt, es haben inzwischen viele Praktikanten geklagt und auch Recht bekommen. In der Regel wird dann ein ganz normales Monatsgehalt bezahlt.

Mit diesem Wissen kannst du auf jeden Fall deinen Chef zur Zahlung bewegen.


Übrigens steht nicht Aussage gegen Aussage, da in diesem Fall zutritt zum Büro gewährt wurde, Arbeiten angefertigt und auch verwendet wurden. Die Leistung wurde demnach nachweislich erbracht.

Zum Beispiel von Florian (der übrigens auch nach "Gutem Glauben") - Jedermann muss davon ausgehen, dass kein Mensch (auch ein Architekt nicht) seinen Beruf ohne Vergütung ausübt. wenn man sich also was planen lässt, sei es dann auch wirklich nur auf dem Bierdeckel in der Kneipe - steht also nach Gutem Glauben eine Vergütung zu.

Mit Zitat antworten