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Das hat mit der Eintragung in die Kammer nur insofern etwas zu tun, als dass Du eine Midestzeit studiert haben mußt, um überhaupt die Berechtigung zu haben, dort einzutreten. Das ist aber unabhängig von der Tatsache, dass Du zur Qualifikation noch zusätzliche Praxiserfahrung brauchst, bevor Du zeichnungsberechtigt bist. Das ist je nach Bundesland anders geregelt. In Berlin beispielsweise musst Du zwei Jahre in allen Leistungsphasen gearbeitet haben.
P.S. Ich würde Dir mal eine Orientierungsstunde bei der jeweiligen Studienberatung Deiner Wahluni empfehlen... |