Zitat:
Zitat von Taurusx selbst die Kammer weiß das alles noch gar nicht so genau ;-) |
Dass die Kammern damit Probleme haben, ist klar. Die Architektengesetze fordern als Befähigungsnachweis recht allgemein "eine entsprechende Ausbildung an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule..." (so z.B. in § 4 (1) NArchtG).
Was also ist "entsprechend"? Das hat der Eintragungsausschuss zu entscheiden. Die sog. „Patchwork-Biographien“ sind für die Ausschüsse ein völlig neues, großes und viel diskutiertes Problem, das mit den gestuften Hochschulabschlüssen aufgekommen ist. Es wird wohl einige Zeit dauern, bis einigermaßen klar ist, wie die Kammern damit umgehen.