wenn ne tischlerei auch das baugewerbe angemeldet hat und damit dann z.b. "bau- und möbeltischlerei" heißt, zählen die zum bauahutgewerbe und das müsste dann auch anerkannt werden. war zumindest bei mir (fh aachen) der fall, wenngleich die mich gefragt haben "waren sie denn auch auf der baustelle?" .... war ich 'natürlich'