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Erstmal vielen Dank für eure Mühe.
Es ist so, und zwar geht es um ein Gebäude in der eine Privatschule untergebracht ist. Ich war schon beim Schulamt und habe nachgefragt, aber die konnten mir auch nicht wirklich weiterhelfen.
Dann war ich noch beim Amt für öffentliches Baurecht, die sagten mir zwar, dass es so ist, ab einer Höhe von 12,6 Metern ist ein Aufzug vorgschrieben der für jeden zugänglich sein muss.
Ich weiß jetzt nur nicht ob ich das glaubeen kann, weil gerstern war er wider plötzlich anderer Meinung und hat behauptet, dass es eine Sache des Betreibers ist. Warscheinlich hat sich die Schule mit dem Amt abgesprochen, kann ich mir sonst nicht anderst erklären.
Wie ich jetzt schon weiß, gibt es im Wohnungsbau eine Vorschrift, dass unter bestimmten Umständen ein Aufzug da sein muss.
Nun weiß ich halt nicht unter was für eine Rubrik ich die privatschule setzten muss!?!?
Es ist ja keine staatliche Schule, somit andere Vorschriften. Kann ich die Schule mit einem Art Wohnhaus vergleichen oder ist es ein öffentliches Gebäude?
Achso ja die Schule ist in Baden-Württemberg. |