Einzelnen Beitrag anzeigen
noone
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 20.11.2008
Uhrzeit: 19:35
ID: 31388



AW: Aufzug Vorschrift #9 (Permalink)
Social Bookmarks:

Die Schulbaurichtlinien müssen deswegen eingehalten werden, da sie wie die meisten Gesetze Sicherheitsrelevant sind. Die LBauO, die oben zitiert wurde, hat mit Nutzung überhaupt nichts zu tun.

Beim Bauantrag = Bauerlaubnis muss die LBauO eingehalten werden.

Wenn beim Brandschutzkonzept die Schulbaurichtlinien als Grundlage festgelegt werden, dann musst Du dich auch sowieso daran halten. Dies solltest Du auf jeden Fall wissen, da du je nach dem mit erheblich grösseren Erschliessungsflächen planen musst. Da es sich scheinbar um ein Reales Projekt handelt, solltest du dich mit dem Brandschutzbeauftragten der Stadt treffen, um zu klären, was für die Feuerwehr wichtig ist.

Mit Zitat antworten