AW: Daten retten aus Bauzeichnung und anschließende Verfügbarkeit in digitaler Form
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Wenn der ehemalige AN die Pläne in Papierform abgegeben hat und sie den Forderungen gemäss Honorarordnung erfüllen, hat er seine Arbeit getan. Hier ist es am AG, die Pläne einzuzeichnen und weiterzubearbeiten. Das müsstet Ihr dann an einen Bauzeichner beauftragen.
Das Urheberrecht dürfte hier kein Thema sein, es handelt sich ja dann um übergabe einer Arbeit z.B. nach Genehmigungsplanung zur Ausführungsplanung an ein anderes Büro. Hier muss eigentlich nur das geistige Eigentum, sprich der Entwurf in seinen Grundzügen gewahrt bleiben (s. GMP) |