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susonic
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susonic: Offline


susonic is on a distinguished road

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Datum: 29.11.2008
Uhrzeit: 20:47
ID: 31501



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #3 (Permalink)
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Das sehe ich jetzt erstmal gar nicht so. Ich habe 2 Praktika als Maurer auf dem Bau absolviert und dann immer wieder mein ganzes Studium über auf Baustellen gearbeitet (Nicht Pläne tragen oder Kaffe kochen). Ausserdem spricht man vom Baumeister. Für mich bedeutet dies, ganzheitlich gedacht, auch selbst die praktischen Kenntnisse des Handwerks zu haben und zusätzliche Fähigkeiten über das Handwerk hinaus zu besitzen. Ich möchte jetzt wissen, ob meine Dienstleistung in etwa der eines Meisters oder Poliers gleichzustellen ist und ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder in der Honorarordnung etwas über eine handwerkliche Leistung durch den Architekten steht.

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