Ich habe jetzt diesen Link gefunden:
wer-weiss-was | "Dipl.-Ing. möchte Kfz-Werkstatt gründen" | aus Forum Existenzgründung
Für manche handwerklliche Tätigkeit muß man ja in eine Handwerksrolle eingetragen sein. Gilt das auch für einen Baumeister/Architekten?
Oder ist ein Architekt automatisch befugt seinem Handwerk nachzugehen? Falls nicht, wie ist es dann möglich, daß er im Praktikum als Handwerker arbeitet. Gibt es da eine Sonderregelung?
Arkitekt schreibt in einem anderen Beitrag:
Zitat:
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 17:03
Ich würde mit derselben Steuernummer Rechnungen schreiben; als Tätigkeit etwas architketur-/entwurfsbezogenes angeben... Mindestens bei Webseiten lässt sich das realisieren. In der Regel sind die Umsätze durch sowas nicht so hoch, dass sich Jemand ernsthaft dafür interessiert.
(Wenn diese Tätigkeiten ein dominierender Faktor in der Unterhaltsbeschaffung werden, dann ist das Anmelden eines Gewerbes nicht viel schwerer als anderes Rechnungsschreiben. Genug Kommilitonen haben das für Handwerksleistungen gemacht...tschuldigung, für Messebau- und Montagearbeiten natürlich nur)
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Bleibt für mich immer noch die Frage offen, wie das beim Praktikum geregelt ist und ob ein Praktikum nur Studienbegleitend stattfinden kann???