Zunächst müsstest Du klären, in welchem Bundesland du dich befindest, ob dort eine Versammlungsstättenverordnung existiert und für wie viele Personen Deine Ausstellungsbereiche ausgelegt sind.
Ich weiß nicht, was Du unter Fluchttreppenhaus verstehst. Grundsätzlich muss der 1. Rettungsweg von Obergeschossen über einen notwendigen Treppenraum nach jeweiliger Landesbauordnung führen.
Falls die Versammlungsstättenverordnung anzuwenden ist, müsste geklärt werden, ob diese auch für das OG gilt. Wenn dieser Bereich für Besucher nicht zugänglich ist, sondern nur für Beschäftigte, kommst Du um einen 2. baulichen Rettungsweg dafür herum.
Musterversammlungsstättenverordnung:
http://www.is-argebau.de/Dokumente/4231214.pdf
Begründung:
http://www.is-argebau.de/lbo/VTMU024B.pdf