Nach Muster VStättVO werden für Ausstellungsräume 1 Person je 1 m2 Grundfläche angesetzt. Wie das in RLP ist weiß ich auch nicht. Dort steht ja:
Zitat:
2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Räume, die überwiegend
1.
für den Gottesdienst bestimmt sind,
2. Ausstellungszwecken - z. B. Messen - dienen.
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