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Archimedes
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Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 09:19
ID: 31531



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #12 (Permalink)
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Natürlich darf Du als diplomierter Architekt Dich in der Handwerksrolle eintragen lassen und eine Baufirma, einen Dachdeckerbetrieb, eine Fliesenfirma oder einen Malerbetrieb etc. gründen und betreiben. Rein theoretisch hast Du dafür die nötigen Kenntnisse und die Erlaubnis. Ob Du deswegen aber gut Mauern, ordentlich Verzimmern und richtig Anstreichen kannst, bleibt offen.
Meiner Meinung nach geht es bei den ausführenden Kräften nicht ohne handwerkliche Erfahrung und in der Regel einer entsprechenden Lehre.


Du darfst Dich als Architekt übrigens auch mit einer Wäscherei, einem Kopierladen, einer Tierhandlung, einer Boutique etc., etc., etc. selbständig machen. Alles erlaubt...das darf im Prinzip Jeder....nur ob Du Ahnung hast von dem was Du da tust ist nicht gesagt. Der Markt und die Nachfrage regeln das Übrige.

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