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Ich denke, daß die Länge der Verengung auf 2,80 m eine wesentliche Rolle spielt. Türen stellen auch eine deutliche Verengung auf z.B. 1,80 m Breite dar, allerdings nur auf 20 oder 30 cm Tiefe. Wenn Du die 2,80 m nur auf 1-2 Metern Länge hast, dann ist das in meinen Augen eigentlich nicht viel anders als eine Tür-/Torsituation. Sicherlich gibt's dazu aber auch eine Verordnung. Wir sind schließlich in Deutschland. |