Zitat:
Zitat von adaminbaum Ganz schön viele Fragen, sorry! Aber es interessiert mich sehr. |
- die schulbehörde ist grundsätzlich wohl relativ frei was einstellungen angeht. es wird jedoch beim direkten quereinstieg ein universitärer abschluss vorausgesetzt (es könnte sonst zu einer flut von "einklagungen" kommen, von all den fh-absolventen, die für den höheren dienst (bzw das angestellten-äquivalent) nicht akzeptiert wurden).
direkte quereinsteiger ins referendariat werden - so weit ich weiß - nicht (mehr) verbeamtet, sondern nur noch angestellt. dies hat dann
erhebliche einkommenseinbußen zur konsequenz.
- jeder der ein reguläres 1. und 2. stex absolviert hat, ist automatisch, bei antreten einer planstelle, beamter auf probe, dann auf zeit, dann auf lebenszeit - ein nahezu automatisierter vorgang. bist du einmal drinn, kannst du so schnell nicht mehr rausfallen.
- das höchstalter für eine verbeamtung im höheren dienst ist in hamburg 45 jahre.
- ein höchstalter, oder gesonderter nachweis, bzw begründung für ein 2. studium gibt es in hamburg nicht (von sowas hab ich auch noch nie gehört ^^). man bewirbt sich um einen studienplatz, und gut is. eine etwaige anrechnung von studienleistungen aus früheren studiengängen, ist davon völlig unabhängig.
- welche fächer du genau als unterrichtsfach im gewerbelehramt nehmen kannst, und welche kombinationen möglich sind, kannst du dir auf der uni-hamburg seite ansehen.
als fachrichtung bietet sich für archis natürlich bautechnik, oder farbtechnik und raumgestaltung an.
- lehrermangel gibt es immer mal wieder überall. wo genau zur zeit einer herrscht kann ich dir nicht sagen (wichtig ist ja, wo einer herrscht wenn du fertig bist
).
abhängig ist das ganze immer auch von deinen fächern. hast du ein mangelfach, wird dir ein roter teppich ausgerollt. zur zeit werden zb metaller wie wild gesucht (maschinenbauing.), mathe, physik und englisch sind traditionell mangelfächer. mit diesen wird dich im zweifel auch eine allgemeinbildende schule mit kusshand nehmen.
allerdings gibt es ein ganz erhebliches problem - es kann (meines wissens) in hamburg ein studium nur noch nach b/m-regelung begonnen werden. d.h. man kann im grunde nicht mehr quereinsteigen und die kiste in 4 semestern abhaken, sondern muss schön stein um stein nach dem studienplan studieren. darüberhinaus hat man keine sicherheit in einen masterstudiengang zu kommen, teilweise gibt es auch noch gar keine.
b/m ist fürs lehramt wirklich extrem unangenehm zu studieren, und sollte unbedingt vermieden werden (ich hör die klagen ja jeden tag).
die zu klärenden hauptfragen wären also:
1. kann ich verbeamtet werden (gesundheit, alter, vorstrafen)?
2. kann ich noch in einen staat***amen-studiengang kommen?
3. wieviel wird mir von meiner ausbildung annerkannt?
@admin: sorry wenn das jetzt total ot driftet. vielleicht sollte ein neuer thread für dies topic eröffnet, und der ganze "lehramtskram" dahin geschoben werden.