Zitat:
Zitat von Nique erstmal richtig erkundigen: der bachelor ist kein berufsqualifizierender abschluss um als "freier architekt" arbeiten zu dürfen. das diplom dagegen schon. bis zur einführung des bachelor/master systems war das diplom der allgemein anerkannte berufsqualifizierende abschluss. danach gings in der regel auf den arbeitsmarkt. |
Der Bachelor ist sehr wohl ein berufsqualifizierender Abschluss, du wirst dann nur nicht in die Architektenkammer eingetragen, weil du dafür deinen Master plus min. 2 Jahre Berufserfahrung brauchst. Mit einem Bachelor kannst du als Mitarbeiter arbeiten oder einfach gesagt als Angestellter, darfst dich aber nicht selbstständig machen. Glaub mir, ich habe mich genug erkundigt.