Einzelnen Beitrag anzeigen
MeiRo
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 19
MeiRo: Offline

Ort: Dortmund

MeiRo is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 29.12.2008
Uhrzeit: 01:27
ID: 31847



Brandüberschlag

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Sers leute,

folgendes Problem bzw. Frage hab ich da an das oben genannte Thema.

Wann genau muss man denn beachten das der Abstand der Fassendenöffnungen nicht die 3m (NRW) unterschreitet?

Auch bei Gebäuden die in einer Reihe stehen, also im Zeilenbau z.B.?

Ich hoffe man versteht die Frage.

danke und mfg
Rol

Mit Zitat antworten