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- im Dach brauchen Öffnungen einen bestimmten Abstand zur Brandwand, wegen Funkenflug
- für Gebäude, die "über Eck in einem Winkel" zusammenstoßen, gilt glaube ich eine 5m-Abstands-Regel für Öffnungen, jedenfalls in Hamburg.
- für Gebäude in einer Flucht sind mir keine Brandüberschlagsvorgaben für Öffnungen bekannt. Der Brandschutz wird dann über die Brandwand/Haustrennwand aus nicht brennbaren A-Materialien (auch in der Fassade) abgedeckt. |